Bringen Sie, sofern vorhanden, Ihren derzeitigen Ausweis(ersatz) mit.
Reiseausweis: Einreisende Personen erhalten einen Reiseausweis für Ausländer nach §§ 5 und 6 der Aufenthaltsverordnung. Bei der Beantragung eines Reiseausweises für Ausländer sollten Sie möglichst Nachweise über entsprechende Bemühungen vorlegen.Einen Anspruch auf die Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer gibt es nicht. Dort erhalten Sie auch das notwendige Antragsformular.Sobald der Ausweis fertig gestellt ist, erhalten SieDieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Er darf Ihnen nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgestellt werden, wenn Sie als Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Staates nachweislich keinen Pass oder Passersatz besitzen und einen solchen nicht auf zumutbare Weise erlangen können. der Reiseausweis für Ausländer (§ 5 Absatz 1), 2. der Notreiseausweis (§ 13 Absatz 1), 3. der Reiseausweis für Flüchtlinge (§ 1 Absatz 3), 4. der Reiseausweis für Staatenlose (§ 1 Absatz 4), 5. die Schülersammelliste (§ 1 Absatz 5), 6. die Bescheinigung über die Wohnsitzverlegung (§ 43 Absatz 2), 7. Der Grund: Die Ausstellung eines Reiseausweises durch eine deutsche Behörde bedeutet völkerrechtlich einen Eingriff in die Passhoheit eines anderen Staates.
Das bedeutet, er enthält ein Speichermedium.
eine Provision vom Händler, z.B. Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung, die nur in besonderen Ausnahmefällen getroffen wird. Die Ausstellungsmodalitäten für Reiseausweise für Flüchtlinge sind im Anhang zur GFK näher geregelt. Der Reiseausweis für Ausländer ist ein solches Passersatzpapier. Ausnahme sind Kinder unter 12 Jahre. Bei Reisen ins Ausland müssen sie die jeweiligen Visa-Bestimmungen beachten, ihren Reiseausweis für Ausländer und ihre nationale Aufenthaltserlaubnis mit sich führen. Der Reiseausweis für Ausländer ist ein Passersatz, der einem Ausländer, der nachweislich keinen Pass oder Passersatz besitzt und diesen auch nicht auf zumutbare Weise erlangen kann, ausgestellt werden soll.
Reiseausweis für Ausländer. Die maximale Gültigkeitsdauer beträgt:für Kinder unter 12 Jahren: sechs Jahre, längstens bis zum Alter von 12 Jahren für Personen, die zum Zeitpunkt der Ausstellung noch nicht 24 Jahre alt sind: sechs Jahrefür Personen, die zum Zeitpunkt der Ausstellung 24 Jahre oder älter sind: zehn Jahrein Einzelfällen, beispielsweise wenn der Reiseausweis für die endgültige Ausreise aus Deutschland ausgestellt wird: höchstens einen MonatSie können den Reiseausweis auch als vorläufiges Reisedokument beantragen. Der Reiseausweis wird für Ausländer als ePass ausgestellt.
In diesen Fällen wird der Reiseausweis ausgestellt:Der Reiseausweis wird für Ausländer als ePass ausgestellt. Alle Ausländerinnen und Ausländer müssen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen.Nur in besonderen Ausnahmefällen dürfen deutsche Passersatzpapiere an nicht deutsche Staatsangehörige ausgestellt werden, da hiermit in die Passhoheit eines anderen Staates eingegriffen wird.Der Reiseausweis für Ausländer ist ein solches Passersatzpapier. für mit In Deutschland gilt der Reiseausweis für Ausländer als Passersatzpapier und darf nur deshalb ausgestellt werden. Danach gilt unter anderem: Ausführliche Informationen dazu finden Sie im Text "Die Gültigkeitsdauer Ihres Reiseausweises ist an die Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels oder Ihrer Aufenthaltsgestattung gekoppelt. Ausnahme sind Kinder unter 12 Jahre. Das In Ihrem sicheren Servicekonto pflegen Sie die persönlichen Daten, die Sie für Ihre Verwaltungsverfahren benötigen.Zurzeit ist die Funktion nicht verfügbar.
Diese erhalten einen Reisepass ohne Speichermedium.
Bitte versuchen Sie es später noch einmal.aufgrund der Genfer Flüchtlingskonvention beziehungsweise Als Staatsangehörige oder Staatsangehöriger der Staaten im können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Notreiseausweis erhalten. Das bedeutet, er enthält ein Speichermedium. 3Die ausstellende Behörde darf in den Fällen des Satzes 1 Nummer 3 und 4 Ausnahmen von § 5 Absatz 2 und 3 sowie in den Fällen des Satzes 1 Nummer 3 Ausnahmen von § 5 Absatz 4 zulassen.
2In den Fällen des Satzes 1 Nummer 3 und 4 wird der Reiseausweis für Ausländer ohne elektronisches Speicher- und Verarbeitungsmedium ausgestellt.
eine Provision vom Händler, z.B. An dieser Stelle werden nur die formalen Rahmenbedingungen aufgeführt.die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhaltenAusländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.Den Reiseausweis müssen Sie persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Er darf Ihnen nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgestellt werden, wenn Sie als Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Staates nachweislich keinen Pass oder Passersatz besitzen und einen solchen nicht auf zumutbare Weise erlangen können.Falls Sie nicht im Besitz eines Passes oder Passersatzes sind, müssen Sie sich daher zunächst bei der Auslandsvertretung Ihres Herkunftsstaates um die Ausstellung eines Passes oder Passersatzes bemühen. Die Voraussetzungen zur Ausstellung eines solchen Ausweises sind in §§ 5 bis 11 der Aufenthaltsverordnung geregelt.